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Immobilienbewertung vs. Wertgutachten

Abgesehen von den Verfahren, wie der Verkehrswert ermittelt werden kann, gibt es verschiedene Arten, wie man zu einem mehr oder weniger akkuraten Betrag gelangen kann. Im Gegensatz zum sogenannten Wertgutachten, kann eine Immobilienbewertung prinzipiell jeder durchführen, auch Bewertungen mithilfe von Onlineformularen sind möglich, nur stellt sich hierbei die Frage, wie brauchbar der Wert ist.

Bei der Zusammenarbeit mit einem Immobilienmakler bewertet dieser häufig die Liegenschaft im Rahmen der Immobilienberatung. Die ist sozusagen auch kostenfrei, weil der Immobilenmakler das Intesse hat den Vermittlungsauftrag zu erhalten. Darüber hinaus gibt es ausgebildete, geprüfte Privatgutacher (DI Katschnig) und dann noch registrierte (allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte) Sachverständige, die kostenpflichtige Gutachten erstellen, die aber dann auch wirklich stichhaltig und vor Gericht haltbar sind. Für die Vorlage des Verkehrswertes vor Gericht benötigt man in jedem Fall ein Wertgutachten eines gerichtlich beeideten Gutachters.

Der Unterschied zwischen Immobilienbewertung und Wertgutachten liegt auch oft im Preis. Während manche Immobilienbewertungen kostenfrei möglich sind bzw. deren finanzieller Aufwand Verhandlungssache ist, ist ein Wertgutachten schon wesentlich kostenintensiver. Preisentscheidend ist dabei der Zeitaufwand, der Umfang, welche Dokumente nötig sind und wie leicht sie zu beschaffen sind. Für Gutachten, die vor Gericht Bestand haben sollen, sind etwa EUR 750,- bis EUR 6000,- nötig. Im Schnitt erhalten Sachverständige für ein Wertgutachten rund EUR 2.200,-.

 

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