KMC Treuhand GmbH ist ein Immobilientreuhänder
Der Begriff "Immobilientreuhänder" fasst die Gewerbe Immobilienmakler/-in, Immobilienverwalter/-in und Bauträger/-in zusammen
In der Haus- & Mietverwaltung hat der Immobilienverwalters/die Immobilienverwalterin die primäre Aufgabe der treuhändigen und bestmöglichen Bewirtschaftung des ihm anvertrauten Immobilienvermögens.
Hausverwaltung = Liegenschaftverwaltung
Die KMC Treuhand GmbH ist Ihr Partner bei der Sicherung und dem Werterhaltung Ihrer Immobilien.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Hausverwaltung sind wir Spezialisten in allen Fragen des Immobilienmanagements in Vorarlberg.
Im Auftrag und Vollmacht unserer Klienten haben wir Vertretungsbefugnisse vor Gerichten und Behörden und zur Durchführung unserer Aufgaben bedienen wir uns auch andere Berufsgruppen, wie z.B. Rechtsanwälte, Architektenoder andere befugte Fachleute/Handwerker.
Vollverwaltung oder Unterstützung bei der Eigenverwaltung
(kaufmännische Verwaltung)
Im Bereich der Hausverwaltung in Vorarlberg ist stets auf die Bedürfnisse der Eigentümer oder Investoren angepasst.
Neben der umfassenden/uneingeschränkten Liegenschaftsverwaltung (Vollverwaltung) bieten wir Eigentümergemeinschaften die sich selber verwalten auch die Möglichkeit an diese im kaufmännischen Bereich (Betriebskostenabrechnung, BK-Vorschreibungen, Mahnwesen, etc) zu unterstützen.
Selbstverständlich können Sie mit uns auch weitere individuell angepasste Vertragsleistungen vereinbaren.
Welche konkreten Aufgaben hat ein Immobilienverwalter?
Die Aufgabe eines Immobilienverwalters (Hausverwalters) ist es, alle Tätigkeiten auszuüben, die zur ordentlichen Verwaltung einer Liegenschaft notwendig und zweckmäßig sind. Dazu gehört auch die Vertretung des Auftraggebers bei Gerichten und sonstigen Behörden (soweit kein Anwaltszwang besteht) und es sich um Angelegenheiten handelt, die in den Rahmen der ordentlichen Verwaltung eine Liegenschaft fallen.
Der Tätigkeitsbereich des Immobilienverwalters umfasst:
- Die Verwaltung von bebauten und unbebauten Liegenschaften, die Obsorge für deren Erhaltung, Instandsetzung, Verbesserung und Sanierung
- Das Inkasso von Geldbeträgen sowie die Leistung von Zahlungen
- Die steuerliche Beratung und Verfassung von Eingaben an die Finanzbehörden für Haus- und Wohnungseigentümer
- Die Durchführung einfacher Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten
- Hausbegehungen und Kontrollen der Immobilie
- Abhalten von Eigentümerversammlungen
- technische und wirtschaftliche Betreuung
- Erstellung von Abrechnungen
- Vertretung und Schriftverkehr, im Rahmen der ordentlichen Verwaltung, gegenüber Behörden und Gerichten